Vegetarisch ist unsere Stärke
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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Dieckhoff Gastro GmbH

§ 1 Geltung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von uns angebotenen Leistungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn die Catering GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Catering GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote der Catering GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die Catering GmbH innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. Die von uns angebotenen Speisen wie z.B. Obst, unterliegen teilweise saisonal bedingten Schwankungen auf dem Markt. Wir behalten uns vor, Teile der Bestellung, die diesen saisonalen Schwankungen unterliegen, durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung und Ankündigung zu ersetzen. Angaben der Catering GmbH zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind keine garantierten Beschaffenheits-merkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung.

§ 3 Preise und Zahlung
Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Bestellungen von Speisen, Getränken, Personal und Equipment, die während der Messen, Events etc. vom Veranstalter geordert werden, werden nach den Vertragspreisen der Catering GmbH berechnet.

Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

Bei Umsätzen von durchschnittlich weniger als 1.000,00 Euro netto je Messetag berechnen wir einen Anlieferpauschale von 150,00 EURO je Lieferung.

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Bei Auftragsvergabe ist eine Akontozahlung von 50 % der Auftragssumme gegen Rechnungsstellung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu leisten. Eine Gesamtrechnung erfolgt nach Veranstaltungsende und ist zahlbar 14 Tage nach Rechnungsstellung.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit
Die Catering GmbH bereitet das Catering am Messestand bzw. im Veranstaltungsbereich bis zum Veranstaltungsbeginn vor.

  • Aufbau: Mindestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn bzw. nach Absprache
  • Abbau: Nach Veranstaltungsende

Die Catering GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die die Catering GmbH nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Catering GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Catering GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

Bei Speisen ist eine Mindestbestellmenge von 20 Portion je Anlieferung und Speise zu beachten. Andernfalls wird ein Mindermengenzuschlag erhoben. Ausnahmen sind mit der Catering GmbH im Vorfeld abzusprechen. Bei Getränken werden jeweils die angebrochenen bzw. verbrauchten gelieferten Gebinde in Rechnung gestellt.

§ 5 Gewährleistung
Wir versichern dafür Sorge zu tragen, dass die auszuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden. Der Auftraggeber hat die Ware nach mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Erkennbare Mängel bzw. Reklamationen bezogen auf z.B. Anzahl und Menge bestellter Waren, können nur sofort nach Anlieferung geltend gemacht werden und müssen sofort auf dem Lieferschein vermerkt werden. Für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadensersatzansprüche. Die Catering GmbH ist bei mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sofort telefonisch zu benachrichtigen, damit eventuell fehlende, oder fälschlich gelieferte Teile der Bestellungen, nachgeliefert werden können. Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Minderleistungen erst später beanstandet werden.

§ 6 Stornierung
Bei Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen berechnen wir:

  • 28 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 25 %
  • ab 14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 50 %
  • ab 7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 80 %

Bei Stornierung 1 Tag vor Liefertermin behalten wir uns vor, bis zu 100 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentliche niedriger als die angesetzte Pauschale entstanden ist.

§ 7 Haftung
Durch den Veranstalter dürfen nur dann Speisen und Getränke mitgebracht werden, wenn die Catering GmbH dem vorher zugestimmt hat. Es wird keine Haftung für die Qualität der mitgebrachten Speisen und Getränke übernommen. Es wird weiterhin keine Haftung für die Qualität der Waren übernommen, wenn durch den Kunden die Bereitstellung von Nachtstrom (insbesondere zur Kühlung) zu erfolgen hat und dieser dann nicht oder nicht ununterbrochen gegeben war. Bei reinen Anlieferungskunden, die die Weiterverarbeitung selbst durchführen, findet der Gefahrübergang bereits mit der Anlieferung bei diesen Kunden statt. Für den Zustand der Ware nach Anlieferung und insbesondere nach der Verarbeitung, wird keine Gewährleistung übernommen.

§ 8 Equipment
Wenn die Catering GmbH auf Veranlassung des Veranstalters technisches oder sonstiges Equipment bzw. Räumlichkeiten von Dritten anmietet, handelt die Catering Company Deutschland GmbH im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Der Veranstalter stellt die Catering GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Beschaffung und Überlassung dieser Einrichtungen frei.

Weiterhin obliegt dem Veranstalter von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht für das angemietete Equipment bzw. die Räumlichkeiten. Die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur nach Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Veranstalters, seiner Gäste, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Diese Regelung findet ebenfalls Anwendung auf das Equipment, das sich im Eigentum der Catering GmbH befindet und während der Veranstaltung eingesetzt wird. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozeß ermittelt werden.

§ 9 Personal
In unserem Honorar sind folgende Leistungen enthalten:

  • gesetzliche Sozialabgaben (Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, Berufsgenossenschaftsbeiträge)
  • Verwaltung und Disposition (Personalplanung, Gehaltsabrechnung und -abwicklung)
  • zusätzliche Haftpflichtversicherung für alle Mitarbeiter
  • Übernachtungs- und Fahrtkosten

Der Auftraggeber wird die/den Chefhostess/host mit ihrem/seinem Team (laut Vereinbarung) zur Vorbereitung der Auftragsabwicklung am Messestand einweisen. Der Auftraggeber benennt gegenüber der Catering GmbH einen verantwortlichen Mitarbeiter, der während der Einsatzzeiten der/dem Chefhostess/host zu etwaigen Abstimmungen zur Verfügung steht. Die Einweisung, Anleitung und Beaufsichtigung des Personals obliegt ausschließlich der Catering GmbH unbeschadet des Rechts des Auftraggebers, die übertragenen Aufträge auf ihre vertragsgemäße Ausführung hin zu überwachen.

Die Catering GmbH benennt dem Auftraggeber für die Abwicklung der Gästebetreuung eine/n verantwortliche/n Chefhostess/host, die/der als fachliche/r und disziplinarische/r Vorgesetzte/r für alle Mitarbeiter der Catering GmbH am Veranstaltungsort zuständig ist. Eventuell notwendig werdende Absprachen während der Auftragsabwicklung sind ausschließlich mit der/dem Chefhostess/host zu treffen. Informationen des Auftraggebers in Personalsachen werden ausschließlich an die/den Chefhostess/host gegeben.

Der Tagessatz bezieht sich auf die offiziellen Messeöffnungszeiten, maximal auf neun Stunden, einschließlich 0,5 Stunden Pause. Die genauen Einsatzzeiten werden in Absprache mit dem Auftraggeber besprochen. Der Tagestarif wird insbesondere auch in dem Fall in voller Höhe berechnet, wenn ein Mitarbeiter des Auftragnehmers aufgrund einer einseitigen Vorgabe des Auftraggebers weniger als die vertraglich vereinbarte Einsatzzeit pro Tag im Einsatz ist. Eine angefangene Viertelstunde wird als halbe Stunde, eine Dreiviertelstunde als ganze Stunde abgerechnet. Aufgrund des höheren Lohnniveaus in Süddeutschland erheben wir für alle Veranstaltungen in Stuttgart, Nürnberg und München einen Südzuschlag in Höhe von 10 % auf alle Personaltarife.

§ 10 Kleininventar
Die Lieferung von Speisen und Getränken, erfolgt in oder auf Leihwaren, wie Warmhaltegeräten und Platten. Entsprechende Leihwaren wie Porzellangeschirr, Besteck, Gläser, Aschenbecher und Servietten sind im Angebot enthalten. Der Auftraggeber hält die Leihwaren zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit. Kann die Leihware nicht von uns abgeholt werden, weil der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht anzutreffen ist, behalten wir uns vor, Arbeitsstunden, Kilometergeld und Tages-leihgebühren für verliehene Gegenstände in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber trägt von der Übergabe bis zur Rückgabe die Verantwortung für unsere Leihware.

§ 11 Genehmigung von Veranstaltungen
Die Erteilung von behördlichen Genehmigungen zur Durchführung von Veranstaltungen sind rechtzeitig und auf Kosten des Veranstalters einzuholen. Dem Veranstalter obliegt die Einhaltung aller Auflagen und Vorschriften. Für das Vorliegen der jeweils für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen trägt der Veranstalter die Verantwortung.

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien ist Friedberg/Hessen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen der Catering GmbH und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Datenspeicherung/Datenschutz
Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Der Besteller versichert mit seiner Bestellung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.

Mit gastfreundlichen Grüßen
Sebastian Dieckhoff
Dieckhoff Gastro GmbH
Kirschenweg 11
35510 Butzbach
mobil: +49 (1 72) 5 12 81 76

Geschäftsführer: Sebastian Dieckhoff
Sitz: Butzbach
HRB 8239

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Mit unserem Privat Catering können Sie Köstlichkeiten geniessen - wo Sie möchten und wann immer Sie möchten. Ob Fingerfoot, Buffet oder BBQ. Mit Ihnen zusammen finden wir immer das passende. Lassen Sie uns unverbindlich einen Termin vereinbaren.

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Mit unzähligen Essen, zahlreichen Buffets und Snacks verwöhnen wir täglich unsere Gäste im Raum Frankfurt am Main. Die DD-Catering GmbH bietet Produkte und Dienstleistungen in den verschiedensten Geschäftsfeldern an.